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Grundsätzlich kann sich seit 1. April 2006 jede Privatperson ihren Gasanbieter selbst auswählen. Das trifft sowohl für Eigenheimbesitzer als auch für Bewohner einer Mietwohnung zu. Allerdings sind hierfür bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Es kann nur der Verbraucher den Gasanbieter wechseln, der einen eigenen Gaszähler besitzt. Das kann ein Zähler sowohl in einem Haus oder einer Wohnung sein. Der Verbraucher steht dabei in einem direkten Verhältnis zum Gasanbieter, wobei er die Rechnungen von diesem erhält und daraufhin das Gas bezahlt. In der Regel trifft dies auf Hauseigentümer oder Besitzer von Eigentumswohnungen zu, eher seltener auf Mieter. Wer als Mieter hingegen beim Vermieter einen Abschlag bezahlt und daraufhin eine Rechnung erhält, der hat keine Möglichkeit, den Gasanbieter zu wechseln. Dabei ist es egal, ob der Mieter eine Privatperson oder ein Gewerbebetrieb ist. Sofern er keinen eigenen Gaszähler in seiner Wohnung oder seinen Räumen findet, kann der Wechsel nur durch den Vermieter bzw. Eigentümer getätigt werden. Findet der Mieter jedoch einen günstigeren Anbieter, so ist es sinnvoll, den Vermieter darauf hinzuweisen. Schließt der Vermieter bei diesem Anbieter einen Vertrag ab, können die Mieter von den Einsparungen profitieren, sofern sie der Vermieter weitergibt. Legt der Vermieter die Energiekosten auf den Mieter um, können die Mieter selbst nicht den Gasanbieter wechseln. Bevor man den Gasanbieter wechselt, ist ein Gasanbietervergleich zu empfehlen. Die meisten Anbieter sind jedoch nicht im gesamten Bundesgebiet verfügbar, sondern beliefern nur regional. Mit Hilfe des Internets werden die Gaspreise verglichen, der passende Anbieter ausgewählt und das entsprechende Antragsformular meist direkt online ausgefüllt oder herunter geladen werden. Bei manchen Anbietern wird es auch telefonisch angefordert. |